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Infrastruktur & Versorgung

Kommunales Notstromkonzept

Welche Einrichtungen müssen weiterarbeiten – und welche Voraussetzungen benötigen sie dafür? Ein Notstromkonzept schafft die Planungsgrundlage.

Vorhaben besprechen
Illustrative Kommune mit Rathaus, Feuerwehr, Wohngebäuden und Versorgungsinfrastruktur
KI-generierte Illustration einer fiktiven Kommune.

So unterstützen wir Sie

01

Versorgungsziele gemeinsam festlegen

Zu Beginn klären wir, welche Funktionen im Stromausfall erhalten bleiben sollen. Dazu können Verwaltungsarbeit, Feuerwehr, Wasser und Abwasser, Anlaufstellen oder ausgewählte Betreuungsangebote gehören. Maßgeblich sind örtliche Aufgaben, Abhängigkeiten und Prioritäten.

02

Bestandsaufnahme und Begehung

Vorhandene Aggregate, vorgesehene Einspeisungen, Kommunikationsmittel und Betriebsabläufe werden erfasst. Begehungen mit den zuständigen Personen helfen, Anforderungen an Aufstellorte, Transport, Gebäudenutzung und Betreuung sichtbar zu machen. Leistungsdaten und technische Anschlüsse werden mit den zuständigen Fachleuten geklärt.

03

Betrieb und Nachversorgung organisieren

Ein Aggregat allein sichert noch keinen dauerhaften Betrieb. Das Konzept betrachtet deshalb Zuständigkeiten, Personal, Kraftstofflogistik, Wartung und Erprobung ebenso wie Abhängigkeiten zwischen Einrichtungen. Vorhandene Möglichkeiten und weiterer Handlungsbedarf werden nachvollziehbar gegenübergestellt.

04

Die Umsetzung vorbereiten

Aus der Analyse entsteht eine priorisierte Grundlage für weitere Entscheidungen. Organisatorische Aufgaben, technische Klärungen und nächste Schritte werden getrennt beschrieben. Die elektrotechnische Auslegung und Installation erfolgen durch qualifizierte Fachunternehmen; die Ergebnisse werden in die kommunale Notfallplanung eingebunden.

Gut zu wissen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Worin unterscheidet sich das Konzept vom Notfallplan Stromausfall?

Das Konzept klärt Versorgungsziele und Voraussetzungen. Der Notfallplan beschreibt, wie die Kommune bei einem Ausfall alarmiert, entscheidet, kommuniziert und Maßnahmen umsetzt.

Gehören Begehungen dazu?

Begehungen relevanter Einrichtungen sind ein Baustein der Bestandsaufnahme. Welche Objekte und Beteiligten einbezogen werden, wird zu Beginn abgestimmt.

Der nächste Schritt

Was braucht
Ihre Kommune?

Persönlich besprechen